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AGB

Unsere AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen meproco und Geschäftskunden, die bei
uns einkaufen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

AGB der meproco – medical protection commerce Inhaber Yilmaz Uluc, Max-Planck-Str.38, 50858, im Folgenden meproco oder Verkäufer genannt. Stand 20.10.2023.

1. Geltungsbereich

1.1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB“ für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit NichtVerbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Abweichenden, entgegenstehenden Bedingungen, insbesondere Einkaufs- und Bezugsbedingungen des Käufers, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. meproco behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern.

Die AGB sind für alle Wege des Vertragszustandekommens wie Online-Shop, Telefon, Email, Fax oder persönlich gültig und ergänzen ggf. die Geschäftshausordnung in den Geschäftsräumen. 

1.2. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die Bedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Die in den Angeboten und Verkaufsunterlagen des Verkäufers und seiner Partnerfirmen sowie im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Änderungen, Abweichungen und Irrtümer sind vorbehalten.

2.2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. 

2.3. Soweit Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Mündliche Erklärungen des Verkäufers oder von Personen, die zur Vertretung des Verkäufers bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

2.4. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, ist der Verkäufer berechtigt, unter Fristsetzung vom Käufer Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

2.5. Dienstleistungen der meproco, die über ihre Pflichten als Verkäufer hinausgehen, wie z. B. die Übernahme von dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Liefer- oder Leistungspflichten bedürfen der besonderen Vereinbarung und werden nur gegen Vergütung übernommen. 

2.6. Sonderbestellungen sind auf Kundenwunsch bestellte Ware und können nicht zurückgenommen werden. Lagerware wird nur nach Rücksprache und mit Aufwandsberechnung zurückgenommen. Beschädigte oder geöffnete Ware wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat der Verkäufer gemäß §122 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens. 

3. Datenspeicherung

Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

4. Lieferung, Gefahrenübergang und Verzug

4.1 Liefertermine und – fristen sind für den Verkäufer unverbindlich, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich oder vertraglich verbindlich zugesagt und bestätigt wurden. 

4.2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch den LKW des Verkäufers erfolgt.

4.3. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer und Benachrichtigung des Käufers geht die Gefahr auf den Käufer über.

4.4. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

4.5. Teillieferungen sind zulässig. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt dem Verkäufer vorbehalten. 

4.6. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer, der Lieferant oder Vorlieferant nicht zu vertreten hat. Nach unmittelbarer Mitteilung an den Käufer kann dieser zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist Lieferung verlangen. Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. 

4.7. Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. 

5. Verpackung

5.1. Verpackungen werden im Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt. Sie unterliegen der erweiterten Produktverantwortung desjenigen, der die verpackte Ware in den Warenverkehr bringt.Als Inverkehrbringer von verpackten Produkten sind wir bei der zentralen Registrierungsstelle LUCID unter der Nummer —— registriert.

6. Preise und Zahlung

6.1. Die Preise verstehen sich stets zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Das gleiche gilt für Dienstleistungen und Reparaturen.

6.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.

6.4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer kann in jedem Falle die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.

6.5. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Auch infolge grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen darf die Zahlung nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. 

6.8. Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

6.9 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.10 Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial sind nicht gestattet.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen, auch zukünftigen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. 

7.2. Es gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt, d. h. der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Endverbrauchers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des mit ihm vereinbarten Rechnungspreises einschließlich der gesetzlichen MwSt. ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einbeziehung der Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.  

8. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

8.1. Für Mängel haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.

8.2. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d. h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.

8.3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

8.4. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere die Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten.

8.5. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer möglichst unverzüglich zu informieren. 

8.6. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. 

9.Vertragsvorbehalt, Höhere Gewalt

9.1 Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass meproco – soweit die Ware nicht lagervorrätig ist – durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn meproco das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde von meproco über diesen Umstand unverzüglich informiert. Hat der Kunde den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits gezahlt, werden diese von meproco unverzüglich zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden.“

9.2 Wird meproco trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch höhere Gewalt insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse (z.B. COVID-19-Pandemie, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen, Krieg) gehindert, so sind meproco und der Käufer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit. Wird meproco in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird meproco von seinen Leistungspflichten gänzlich befreit.

10. Allgemeine Haftungsbegrenzung

10.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.  

10.2. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.  

11. Dienstleistungen und Service

11.1. Kostenpflichtige Dienstleistungen und Services werden unmittelbar ohne Skonto in Rechnung gestellt und sind sofort zahlbar. 

11.2. Kostenvoranschläge sind ausdrücklich vorab anzugeben und sind ggf. zu vergüten. 

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist der Hauptsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. 

12.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Abreden sind rechtsunwirksam. 

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzliche zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Im Laufe der nächsten Woche (KW42??) wird ein Relaunch von www.meproco.de erfolgen.

In diesem Zeitraum kann es zu kurzfrisƟgen Ausfällen des Shops kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis und versuchen, die Ausfallzeiten so kurz wie möglich zu halten.

Wir bitten Sie als Bestandskunden, sich dann im Shop mit einem neuen Account zu registrieren.
Der alte Zugang ist nicht mehr aktiviert.

Unser neuer Shop wird nach der Umstellung unter anderem auf dem Handy und Tablet besser bedienbar sein, mehr Flexibilität bei den Angeboten bieten und aufgrund der neuen Servertechnik schneller reagieren.

Sie können uns währenddessen jederzeit über die Kontaktmöglichkeiten Telefon 02234-5327824 und E-Mail shop@meproco.de erreichen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Ihr meproco Team